Die belgische Verfassung im Wandel ihrer Fassungen

Werdegang des Artikels 3

FR nebeneinander

Diese Nummer bezeichnete mehrere Artikel ohne Zusammenhang untereinander : die Koordinierung vom 17. Februar 1994 hat den gesamten Text neu nummeriert. Jede Linie wird gesondert dargestellt.

Artikel 3 bis zur koordinierten Verfassung, Artikel 7 seither

  1. 7. Februar 1831

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Les limites de l’État, des provinces et des communes ne peuvent être changées ou rectifiées qu’en vertu d’une loi.

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  2. 17 février 1994

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 7

    3 — umnummeriert zu 7

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Les limites de l’État, des provinces et des communes ne peuvent être changées ou rectifiées qu’en vertu d’une loi.

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Artikel 107quater bis zur koordinierten Verfassung, Artikel 3 seither

  1. 24. Dezember 1970

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 107quater

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    La Belgique comprend trois Régions : la Région wallonne, la Région flamande et la Région bruxelloise.

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  2. 17 février 1994

    107quater — umnummeriert zu 3

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    La Belgique comprend trois régions : la Région wallonne, la Région flamande et la Région bruxelloise.

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