Die belgische Verfassung im Wandel ihrer Fassungen

Werdegang des Artikels 9

FR nebeneinander

Diese Nummer bezeichnete mehrere Artikel ohne Zusammenhang untereinander : die Koordinierung vom 17. Februar 1994 hat den gesamten Text neu nummeriert. Jede Linie wird gesondert dargestellt.

Artikel 9 bis zur koordinierten Verfassung, Artikel 14 seither

  1. 7. Februar 1831

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Nulle peine ne peut être établie ni appliquée qu’en vertu de la loi.

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  2. 17 février 1994

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 14

    9 — umnummeriert zu 14

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Nulle peine ne peut être établie ni appliquée qu’en vertu de la loi.

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Artikel 5 bis zur koordinierten Verfassung, Artikel 9 seither

  1. 7. Februar 1831

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 5

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    La naturalisation est accordée par le pouvoir législatif.

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    La grande naturalisation seule assimile l’étranger au Belge, pour l’exercice des droits politiques.

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  2. 15 février 1991 au Moniteur Belge (promulgué le 1er février)

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 5

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    La naturalisation est accordée par le pouvoir législatif.

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  3. 8 mai 1993 au Moniteur Belge (promulgué le 5 mai)

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 5

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    La naturalisation est accordée par le pouvoir législatif.

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  4. 17 février 1994

    5 — umnummeriert zu 9

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    La naturalisation est accordée par le pouvoir législatif fédéral.

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