Werdegang des Artikels 9
Diese Nummer bezeichnete mehrere Artikel ohne Zusammenhang untereinander : die Koordinierung vom 17. Februar 1994 hat den gesamten Text neu nummeriert. Jede Linie wird gesondert dargestellt.
Artikel 9 bis zur koordinierten Verfassung, Artikel 14 seither
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7. Februar 1831
Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
Nulle peine ne peut être établie ni appliquée qu’en vertu de la loi. -
17 février 1994
Trägt in dieser Fassung die Nummer 14
9 — umnummeriert zu 14
Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
Nulle peine ne peut être établie ni appliquée qu’en vertu de la loi.
Artikel 5 bis zur koordinierten Verfassung, Artikel 9 seither
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7. Februar 1831
Trägt in dieser Fassung die Nummer 5
Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
La naturalisation est accordée par le pouvoir législatif.Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
La grande naturalisation seule assimile l’étranger au Belge, pour l’exercice des droits politiques. -
15 février 1991 au Moniteur Belge (promulgué le 1er février)
Trägt in dieser Fassung die Nummer 5
Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
La naturalisation est accordée par le pouvoir législatif. -
8 mai 1993 au Moniteur Belge (promulgué le 5 mai)
Trägt in dieser Fassung die Nummer 5
Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
La naturalisation est accordée par le pouvoir législatif. -
17 février 1994
5 — umnummeriert zu 9
Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
La naturalisation est accordée par le pouvoir législatif fédéral.